Von der Idee bis zur Umsetzung

So gründen Sie ein Inklusionsunternehmen*

Sie wollen ein Inklusionsunternehmen gründen? Folgender Fahrplan gibt Ihnen einen Überblick über die einzelnen Schritte, die Sie in der Gründungsphase durchlaufen, und informiert Sie über die möglichen Förderungen und Zuschüsse.

Klicken Sie auf die einzelnen Schritte, um mehr über diese zu erfahren.

1. Geschäftsidee und vorläufiges Konzept

Steht die Idee, kann es losgehen. Eine erste Konzeptskizze reicht aus, um in den Prozess der Gründung zu starten.

Wertvolle Informationen und Hinweise zur Erstellung der Konzeptskizze können Sie bereits in diesem Schritt bei erfahrenen Unternehmensberatungen, wie z. B. der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF) bekommen.

2. Kontaktaufnahme mit Ihrem Integrationsamt

Ihr Integrationsamt ist Ihr erster Ansprechpartner zu Fragen der Gründung und Förderung. Holen Sie es mit ins Boot, sobald Sie Ihre Ideen formuliert haben. Es wird Sie im weiteren Prozess unterstützend begleiten und mit allen notwendigen Informationen ausstatten.

Welches Integrationsamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Seite der BIH.

3. Erstellung eines Businessplans und betriebswirtschaftliche Beratung

Jetzt wo Sie mit ersten Informationen ausgestattet sind, können Sie mit der Erstellung Ihres Businessplans starten.

Unterstützung finden Sie z. B. bei der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte (FAF), die sich auf die Gründung und Begleitung von Inklusionsunternehmen spezialisiert hat. Neben Kompaktseminaren zur Gründung bietet sie individuelle Beratung zur Erstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Konzeptes an.

Gegebenfalls arbeitet Ihr Integrationsamt bei der Gründung mit eigenen beauftragten Stellen zusammen und wird Sie darüber informieren. 

4. Gutachten zum endgültigen Geschäftskonzept

Am Ende der betriebswirtschaftlichen Planung steht eine gutachterliche Stellungnahme. Das Gutachten analysiert den Wirtschaftsplan für die ersten sechs Betriebsjahre und gibt Auskunft über die voraussichtliche wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens.

Bitte beachten Sie: Die öffentlichen Zuschüsse decken nur einen geringen Teil der laufenden Kosten eines Inklusionsunternehmens. Den weitaus größeren Teil muss das Unternehmen am Markt erwirtschaften.

5. Antragstellung

Mit Ihrem Geschäftskonzept und dem betriebswirtschaftlichen Gutachten können Sie nun einen Antrag zur Förderung bei Ihrem Integrationsamt stellen.

Als Inklusionsunternehmen nach §215 SGB IX, erhalten Sie öffentliche Zuschüsse zum Aufbau, zur Ausstattung, zur Erweiterung und zur Modernisierung Ihres Unternehmens sowie zu weiteren betriebswirtschaftlichen Beratungen.

Darüber hinaus können Sie, wenn das Inklusionsunternehmen als gemeinnütziges Unternehmen geplant ist, Förderanträge bei der Aktion Mensch für Investitionskosten und Anlaufkosten stellen. Das Integrationsamt informiert Sie auch über weitere landesspezifische Fördermöglichkeiten.

6. Prüfung und Entscheidung durch Integrationsamt

Das Integrationsamt prüft Ihren Antrag. Sollte über Ihren Antrag negativ entschieden werden, haben Sie die Möglichkeit nachzujustieren.

Parallel werden auch die anderen Fördermittelgeber Ihren Antrag beraten und entscheiden.

7. Gründung des Inklusionsunternehmens

Es ist so weit! Sobald der Antrag/die Anträge bewilligt sind, können Sie mit der Gründung Ihres Inklusionsunternehmens starten.

Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg!

*Der beschriebene Ablauf gilt auch für die Gründung von Inklusionsbetrieben und -abteilungen.

Noch nicht sicher, ob Sie gründen sollten? Lassen Sie sich von unseren 12 guten Gründen, ein Inklusionsunternehmen zu gründen überzeugen.

Hier finden Sie die Seite Von der Idee bis zur Umsetzung als PDF-Datei zum Download.